FAQ

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Wir beantworten Ihre Fragen:

FAQ

Jeder, der kurzfristig Klarheit über eine Infektion mit SARS-CoV-2 bekommen möchte, kann bei uns telefonisch oder per E-Mail einen Termin buchen. Die Beweggründe für einen Test sind dabei ganz unterschiedlich. Um aber beispielsweise ein Treffen mit Personen aus der Familie oder dem Freundeskreis zu planen, vor allem wenn diese zur Risikogruppe gehören, kann so schnell Sicherheit geschaffen und ein mögliches Risiko einer Übertragung besser abgeschätzt werden.
Auch wenn Sie die Rückkehr an Ihren Arbeitsplatz planen, ist es von Vorteil vorab einen Schnelltest durchführen zu lassen. Auch Meetings oder direkter Kundenkontakt sind Situationen, in denen ein zuvor geplanter Schnelltest sinnvoll ist.
Sollten Sie eine Reise antreten wollen, kann ein Schnelltest sogar vorgeschrieben sein. Ob entweder ein Schnelltest oder ein PCR-Test dabei nötig ist, sollten Sie vorab genau prüfen, um die geplante Reise auch durchführen zu dürfen.
Wir möchten Sie an dieser Stelle noch einmal explizit darauf aufmerksam machen, dass ein negativer Schnelltest Sie nicht von den aktuellen Kontaktbeschränkungen und Infektionsschutzmaßnahmen oder anderen Vorgaben befreit!

Bei einem klassischen Schnelltest wird von geschultem, medizinischen Personal ein Rachen- und Nasenabstrich genommen. Bei dem Antigen-Test werden virusspezifische Eiweißfragmente, also Proteine, nachgewiesen, die charakteristisch für das Virus sind. Der große Vorteil des Schnelltests liegt darin, dass Ihnen bereits nach circa 20 Minuten ein Ergebnis vorliegt.

Es werden bei uns ausschließlich SARS-CoV-2 Antigen Schnelltests verwendet, die nach Angaben des Bundesministeriums für Arzneimittel und Medizinprodukte die vorgeschriebenen Standards des Robert-Koch-Instituts und des Paul-Ehrlich-Instituts erfüllen.

Die von uns verwendeten Tests weisen eine Spezifität von 99,90% und eine Sensitivität von 96,17% auf. Damit erfüllen die Corona-Antigen-Tests die gesetzlich festgelegten Vorgaben und können mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit SARS-CoV-2 nachweisen.
Dabei ist zu erwähnen, dass durch einen Schnelltest geprüft wird, wie ansteckend die getestete Person ist. Sollte also eine hohe Viruslast festgestellt werden, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit ein positives Testergebnis zu erwarten. Der Test gibt also Auskunft darüber, ob die Person zum Zeitpunkt des durchgeführten Tests ansteckend ist. Die Möglichkeit, dass ein negatives Testergebnis vorliegt, obwohl die getestete Person das Virus in sich trägt, besteht damit weiterhin. Der Schnelltest ist also kein Mittel, das eine 100-prozentige Sicherheit garantieren kann.
Daher an dieser Stelle noch einmal der Hinweis: ein Corona-Antigen-Schnelltest befreit nicht von den bestehenden Hygieneregeln und gesetzlichen Vorgaben!

Bei einem positiven Ergebnis teilen wir Ihnen das direkt vor Ort mit. Ihr positives Testergebnis wird dann an das für Sie zuständige Gesundheitsamt übermittelt, woraufhin Sie sich nach Bekanntgabe des Ergebnisses unverzüglich in häusliche Quarantäne begeben sollten. Um das Ergebnis des Corona-Antigen-Schnelltests zu prüfen, sieht das Robert-Koch-Institut einen zusätzlichen PCR-Test vor. Falls wir noch keine PCR-Tests anbieten können sollten, bitten wir Sie sich mit Ihrem Hausarzt in Verbindung zu setzen. Das zuständige Gesundheitsamt wird Sie daraufhin kontaktieren und mit Ihnen die weiteren Schritte klären.

Die Möglichkeit, dass ein Schnelltest ungültig ist kommt zwar vor, ist jedoch sehr selten. Sollte dies bei Ihrem durchgeführten Test der Fall sein, dann erkennen wir das gleich nach der Durchführung und der Test wird direkt wiederholt. 

Ob und wohin Sie mit einem negativen Schnelltest verreisen dürfen, richtet sich nach den Bestimmungen des jeweiligen Landes und bei Flugreisen nach der Fluggesellschaft. Da diese Vorgaben dynamisch und nicht immer gleichbleibend sind, sollten Sie sich rechtzeitig vor Reiseantritt umfassend mit den entsprechenden Bedingungen Ihres Reiseziels auseinandersetzen. Das gilt nicht nur für Auslandsreisen, sondern auch für verschiedene Regionen, Veranstaltungen und auch für Übernachtungen in Hotels. Es kann durchaus sein, dass einige Länder einen negativen PCR-Test verlangen, um einreisen zu können.

Ab einem Alter von 18 Jahren können Sie einen Termin für den Corona-Antigen-Schnelltest selbständig buchen. Auch für Jugendliche, die noch nicht volljährig sind, können die Eltern einen Test-Termin buchen. Sollten Jugendliche ab 14 Jahren einen Test selbst buchen, muss die Einverständniserklärung der Eltern vorliegen. Für unter 14-jährige gilt, dass der Test nur im Beisein der Erziehungsberechtigten erfolgen darf.